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Mit diesen Hinweisen möchten wir Sie bei der Betriebsprüfung vor Ort beim Mandanten oder in der Steuerkanzlei als Steuerberater unterstützen. Wir möchten Ihnen gerne unsere Erfahrungen und Hinweise, die Tipps von unseren Anwendern zur Betriebsprüfung mit hmd und vor allem Informationen rund um die Finanzämter, die Prüfer/innen, die OFD’s usw. zur Verfügung stellen, die wir in letzter Zeit mit Ihnen gemeinsam gesammelt haben.
Denken Sie bitte daran, dass wir für diese Informationen keine Haftung übernehmen und wir Ihnen an vielen Stellen einfach nur einen Denkanstoß bzw. die Meinung Dritter mitteilen möchten, die natürlich nicht immer auf jede Steuerkanzlei, jeden Steuerberater und jeden Mandanten zutrifft. Aber wenn wir nicht anfangen, diese Information zur Betriebsprüfung und deren Quellen allen zur Verfügung stellen, gehen diese verloren. Und es wäre schade, wenn dadurch vielleicht nur ein einziger problematischer Fall nicht zu lösen wäre.
Widmen Sie der Verfahrensdokumentation bei Ihren Mandanten mehr Aufmerksamkeit. Dieses Dokument steht in vielen Betrieben bei einer Betriebsprüfung nicht zur Verfügung und wird mehr und mehr in den Fokus der Betriebsprüfung rücken. Die Ausrede, wir haben ja alles noch auf Papier bzw. wir haben keine digitalen Dokumente zählt nicht mehr. Denken Sie einfach nur an eine einzige Rechnung, von z. B. der Telekom, Vodafone oder Kabel Deutschland, die per Email den Mandanten erreicht hat. Auch wenn die Rechnung dann noch auf Papier ausdruckt worden ist, sollten Sie den Fall nicht einfach beiseite legen.
Schreiben Sie Ihre Mandanten an, bzw. nochmal an und drängen Sie diese dazu, sich eine Verfahrensdokumentation zuzulegen. Gerne mit Hilfe der Steuerkanzlei und mit uns. Unser Datenschützer und die hmd-software ag halten Musterdokumentation für Sie bereit.
Stellen Sie sich darauf ein, dass die Betriebsprüfung künftig noch weiter in die Vorsysteme des Mandanten eingreift. Verfahrensdokumentationen, Fahrtenbücher, Dateiablagesysteme, Dokumentenmanagement usw. zählen hier sicher mit dazu. Das alles wird im Rahmen der GoBD und deren Vorstufen mit in die künftigen Prüfungen einfließen. Auf diese Veränderungen sollten Sie als Steuerbearter rechtzeitig reagieren und die entsprechenden Maßnahmen dazu einleiten, falls diese erforderlich sind.
Wir haben diese Seite in fünf Kategorien unterteilt und die aktuellsten Informationen nach Monat absteigend sortiert. Viele der Punkte gehören sicher zu Ihrem Alltag, dafür werden Sie unsere Hinweise nicht benötigen. Aber es gibt auch Anwender, die den einen oder anderen Hinweis als hilfreich erachten werden.
Antwort: JA
Wenn die Buchungen bei BilMoG Mandanten hier nicht korrekt für die Handels- oder Steuerbilanz erfasst wurden, treten Differenzen beim Import der Daten in die IDEA Software des Betriebsprüfers auf. Dies führt zu Rückfragen des Betriebsprüfers zur Vollständigkeit des Datenbestandes.
Dies kommt vor, wenn Daten aus Fremdsystemen importiert worden sind und z.B. Sammelkonten, wie Forderungen und Verbindlichkeiten, nicht korrekt geschlüsselt sind. Eine entsprechende Prüfroutine auf Hinweise finden Sie in der Buchhaltung bzw. beim hmd.mandantencheck.
Der Betriebsprüfer versucht die Daten der Finanzbuchhaltung, die Handelsbilanzdaten darstellen, mit Scripten für die Steuerbilanz einzulesen.
Das tun wir sehr gerne, aber bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor dem Termin. Wenn der Prüfer bereits bei Ihnen im Zimmer sitzt, können wir auch nur improvisieren.
An dieser Stelle besteht das Problem, dass im Sachkontenbereich die gleiche Kontonummer vorhanden ist, wie im Debitoren/Kreditorennummernbereich. Eine entsprechende Prüfroutine auf Hinweise finden Sie in der Buchhaltung bzw. beim hmd.mandantencheck.
Die Mehrzahl der Kunden möchte bei der Betriebsprüfung nur den Mindestdatenbestand, der tatsächlich angefordert wurde, bereitstellen. Dokumente gehören derzeit noch nicht zum Standardverfahren in der BP. Deshalb haben wir hier ein separates Modul.
Für die hmd-software werden vom Betriebsprüfer die Scripte der DATEV verwendet, was dann beim Einlesen der Daten zu Problemen führt. Weisen Sie den Betriebsprüfer im Vorfeld explizit auf die „hmd-software“ hin.
1. Auf der CD/DVD ist das entpacken von Daten, also Schreiben nicht möglich, oder
2. Das Verzeichnis, in das die Daten kopiert worden sind, ist auf dem Notebook des Prüfers schreibgeschützt.
Auf dem Notebook des Betriebsprüfers sind nicht die aktuellsten oder neuesten Importscripte von Audicon IDEA für die hmd-software.
Die technischen Voraussetzungen auf den allermeisten Notebooks der Prüfer sind dafür nicht ausreichend. Deshalb setzen diese sich lieber vor den PC in der Kanzlei, um die Daten einsehen zu können.
In Bayern und Thüringen werden die Prüfer von den OFD’s mit den Scripten versorgt. In allen anderen Bundesländern sind die Prüfer in den Finanzämtern derzeit selbst verantwortlich.
Dies steuern alles die OFD’s und Finanzämter. Bei der Firma Audicon kann man den hmd-Script herunterladen, wenn man eine gültige Anmeldung für IDEA hat: https://audicon.net/downloads/287
Bei CD/DVD’s würden wir Ihnen zunächst empfehlen, den Datenträger neu zu erstellen, bzw. neu brennen. Bei einem USB-Stick sind auf dem Notebook des Betriebsprüfers nicht die richtigen Treiber für den USB-Stick installiert. Entweder der USB-Stick ist zu alt oder zu neu. Versuchen Sie einen anderen Typ, falls dieser zur Hand ist.
Nein, es können sowohl die Dateinamen und ggf. auch die Inhalte geändert werden, was zur Folge hat, dass es zu Problemen beim Import bzw. der Datenbereitstellung kommt. Die Dateien sollten vom Betriebsprüfer nicht geändert werden, auch wenn die technischen Voraussetzungen vorhanden wären.
Nutzen Sie den hmd.mandantencheck nicht erst vor der Betriebsprüfung, sondern schon für die Erstellung des Jahresabschlusses
Kontrollieren Sie alle Sachkonten, Steuerschlüssel, Debitoren, Kreditoren, usw.