© hmd-software AG
Abt-Gregor-Danner-Str. 2
82346 Andechs
Telefon: | +49 (0)8152/988-0 |
E-Mail: | hmd@hmd-software.com |
Web: | https://hmd-software.com |
Können wir Ihnen behilflich sein?
Dann freuen wir uns auf Ihre E-Mail an
hmd@hmd-software.com
Oder Ihren Anruf unter
08152 988-200
Ihr hmd.team
Verbesserung der Digitalisierung und Automatisierung und die digitale Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung sind das Ziel. Mit der Anbindung der Vollmachtsdatenbank, des Bundesanzeiger Verlag, dem beSt Postfach (besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach), des DiFIN (Digitaler Finanzbericht) und der eRechnung (ZUGFeRD und xREchnung) bietet die hmd-software AG einen sehr großen direkten digitalen Kommunikationsbereich an. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die hmd-software nutzen, soll die Arbeit erleichtert und Prozesse zu vereinfacht werden. Damit wird mehr Sicherheit, Transparenz und Übersicht erreicht. Alle Produkte sind im gesamten Portfolio der hmd-software AG, von hmd.rewe, hmd.orga, hmd.steuern, hmd.lohn und hmd.online Lösungen verfügbar. Eine Überblick erhalten Sie hier.
Unter dem Begriff KONSENS (KOordinierte Neue Software-ENtwicklung für die Steuerverwaltung) verbergen sich sehr viele Bereiche und Produkte, die in der Steuerkanzlei oder im Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden können oder müssen. Dies beschreibt die heutige und künftige Digitalisierung und Automatisierung von Finanzdaten, Finanzabläufen und Zugriffsmöglichkeiten. Wir haben nicht den Anspruch, alle digitalen Bereiche und Produkte darzustellen, aber zumindest die Wichtigsten. Wir haben versucht die einzelnen Produkte den Bereichen zuzuordnen, in der auch die Freischaltungen oder Authentifizierungen vorab umgesetzt werden müssen. Ansonsten sind keine Datenbestände abrufbar. Mehr zum Verfahren KONSENS beim BMF und der Finanzverwaltung und die Hintergründe erfahren Sie hier.
ELSTER (ELektronische STeuerERklärung)
ELSTER ist wohl die bekannteste Marke in diesem Bereich. Darunter verbergen sich die meisten Produkte und digitalen Helfer. Der gesamte Versand von Steuererklärungen, ELMA5, Zentrale Meldungen (ZM) nach Saarlouis, Herabsetzungsanträge, Bescheiddatenabholung, NACHDIGAL, Elektronischer Einspruch, Besondere Nachrichten, ELStAM, RaBe, Steuerkontoabfrage, Vorausgefüllte Steuererklärung VaSt und die E-Bilanz gehören auch dazu. Denn kompletten Überblick über alle ELSTER-Verfahren, finden Sie auf der Homepage von ELSTER.Vollmachtsdatenbank VDB
Die Vollmachtsdatenbank VBD der BStBK verwaltet weitere Zugriffe für Steuerkanzleien auf die digitalen Steuerdaten der Mandanten, die nicht über ELSTER oder andere Dienste verfügbar sind. Die Freischaltung der Steuerkontoabfrage und vorausgefüllte Steuererklärung VaSt kann auch über die VDB Vollmachtsdatenbank eingesehen und freigeschalten werden. Für DIVA2, die erweitere Version von DIVA die für 2023 angekündigt ist, ist die Freischaltung der digitalen Bescheide (statt Papierbescheid) nur noch über die Vollmachtsdatenbank möglich. Nicht zu verwechseln mit dem Bescheiddatenabruf.beSt (besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach)
beSt steht seit Anfang 2023 in der Umsetzung von der BStBK Bundessteuerberaterkammer. Neben beA für die Rechtsanwälte haben nun auch die Steuerberater ein verschlüsseltes digitales Postfach, mit dem ein gesicherter rechtssicherer Nachrichtenverkehr mit Ende zu Ende Verschlüsselung gewährleistet ist. Teilnehmer sind Behörden, Finanzämter, Gerichte, steuerberatende Berufe, die nach und nach freigeschalten werden.Bundesanzeiger E-Bundesanzeiger Verlag
Der Vierte im Bunde, an den die Jahresabschlüsse übertragen werden müssen, wenn die Mandantenbedingungen (Rechtsform, Umsatz, usw.) erfüllt sind, ist der E-Bundesanzeiger beim Bundesanzeiger Verlag in Bonn. Auch hier ist das Unternehmen oder der Steuerberater verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Wirtschaftsjahres zu veröffentlichen. Mehr Infos zum Bundesanzeiger bei hmd-software finden Sie hier.Digitaler Finanzbericht DiFin
So wie an die Finanzbehörden der Jahresabschluss per E-Bilanz übertragen wird, ist dies im Kreditwesen DiFin. Dort wird ebenfalls der Jahresabschluss in struktiverer Form in einer ähnlichen Taxonomie an die Bank des Mandanten übertragen. Voraussetzung ist, der Mandant stimmt der Teilnahme zu und die Bank nimmt am DiFinVerfahren teil. Mehr Infos zu DiFin bei hmd-software finden Sie hier.eRechnung mit ZUGFeRD und xRechnung
Ab dem 01.01.2025 wird schrittweise die eRechnung mit den digitalen Formaten ZUGFeRD V2 und xRechnung im B2B Umfeld für Unternehmen eingeführt. Übergangsfristen erleichtern den Umstieg der endgültig am 31.12.2027 abgeschlossen sein soll. Ab dem 01.01.2028 gilt dann für alle Unternehmen die eRechnungspflicht im B2B Bereich. Mehr Infos zur eRechnung bei der hmd-software finden Sie hier.Hier finden Sie übersichtlich die wichtigsten Produkte mit Grundlagen, Gesetzesgrundlagen, Erläuterungen, Hinweisen, Erklärungen, Vorteile in der Umsetzung in Prozessen, Digitalisierung und Automatisierung, Integrationsprodukte der hmd-software AG und Praxisbeispiele für die Umsetzung.
DIVA Pflichtanforderungen, Grundlage oder Gesetz
Für die Umsetzung der Meldung per E-Mail wurde die Änderung des §122 AO notwendig. Das Thema ist die Zulässigkeit der elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf, genannt auch Bescheiddatenrückübermittlung oder Bescheidrückübermittlung, sowie die Änderung des Fristbeginnes nach Versand der Bekanntgabe-E-Mail. Versand von E-Mails erfolgt in der Regel nur, sofern eine schriftlich erteilte Einwilligung (§ 30 AO) vorliegt. Diese ist für die DIVA2 in der Vollmachtsdatenbank bereitzustellen.
DIVA Erläuterungen und Erklärungen
Die DIVA, als DIgitaler VerwaltungsAkt hat im Jahr 2020 mit der digitalen Bereitstellung der Einkommensteuerbescheide begonnen und wird mit der DIVA2 den nächsten Schritt machen. Der Abruf bzw. die Bereitstellung von digitalen Bescheiddaten in Form einer Bekanntgabe-E-Mail und dem Download der PDF-Datei, in der der Steuerbescheid vorhanden sein wird. Achten Sie bitte auf die geänderten Fristen nach der Bekanntgabe der E-Mail für den Bescheid. Auch können Sie für DIVA2 die Freigabe nur noch in der Vollmachtsdatenbank durchführen.
DIVA Vorteile in der Umsetzung in allen hmd.prozessen
Mit der Übermittlung der Bekanntgabe-E-Mail und dem Download der PDF-Datei als Bescheid, wird die digitale Aufbewahrung, Dokumentation und Bearbeitung weiter nach vorne getrieben. In hmd.maileingang, Postbuch, Fristen und Bescheide und hmd.mandant können der gesamte Prozess digital abgebildet werden und ebenso rechtlich absichert im revisionssicheren Postbuch gespeichert werden.
DIVA Digitalisierung und Automatisierung
Die Ablösung der Papierbescheide bzw. den manuellen Prozess der Digitalisierung der Papierbescheide im Scanverfahren wird damit eingeläutet und in den Hintergrund gedrängt. Damit ist eine Erleichterung der Verwaltungsarbeiten in Sicht und verbessert an dieser Stelle auch die Durchgängigkeit der Datenbestände.
Produkte in denen DIVA im E-Government bei hmd-software integriert ist
Die Features von DIVA1 und DIVA2 werden heute in den Produktpaket der hmd.orga und dort im Postbuch, Fristen und Bescheide, hmd.elsterpool, Dokumentenmanagement, Korrespondenz und Emailverwaltung genutzt.
DIVA Praxisbeispiele E-Government in der hmd-software
Im Standardprozess werden die Bescheide heute entweder in einen digitalen Postbuch, mit Fristen und Bescheide verbunden und eingetragen bzw. vorab digitalisiert und mit dem DMS System vereint. Dies sind derzeit gängige Praxisprozesse und der Bescheid, der von DIVA bereitgestellt bzw. abgerufen werden kann, übernimmt hier kleine Vereinfachungen im Prozess, der das Digitalisieren des Papierbescheides obsolet macht, bzw. die Einträge im Postbuch automatisiert. In wieweit die Bescheiddaten digital weiterverarbeitet werden, hängt von der Steuerkanzlei ab.
Steuerkontoabfrage Pflichtanforderungen, Grundlage oder Gesetz
Mit in Kraft treten des KONSENS-Verfahren und des KONSENZ-Gesetzes am 01.Januar 2019 war die Steuerkontoabfrage eine der ersten Erleichterungen und digitalen Möglichkeiten über ELSTER diese Datenbestände digital bereitgestellt zu bekommen.
Steuerkontoabfrage Erläuterungen und Erklärungen
Mit der zunehmenden Informationsflut bzw. Änderungen der Steuerakten und Werte können die Daten aus dem Steuerkonto, incl. Vorauszahlungen, Umbuchungen oder Verrechnungen nicht mehr manuell weitergeben werden. Dies erledigt die Steuerkontoabfrage im Rahmen des Zugriffs über die Vollmachtsdatenbank und ELSTER auf das Steuerkonto des Mandanten.
Steuerkontoabfrage Vorteile in der Umsetzung in allen hmd.prozessen
Durch das Pooling der Abfragen im hmd.steuercontrol können schon früh im Prozess die Informationen bereitgestellt werden. Der komplette digitale Prozess, incl. Dokumentenmanagement und Ablage der abgerufenen Werte steht allen Benutzern im hmd.steuercontrol jederzeit zur Verfügung.
Steuerkontoabfrage Digitalisierung und Automatisierung
Vor der digitalen Abfrage, wurde noch im Finanzamt direkt angerufen, man hat die Steuernummer des Mandanten durchgegeben und Auskunft erhalten. Dies ist heute mit der Masse an Daten und der schnellen Anpassung nicht mehr möglich und zeitgemäß. Heute geht das auf Knopfdruck aus der Software heraus incl. Dokumentation und Speicherungen der Abfragewerte für alle Benutzer.
Produkte in denen die Steuerkontoabfrage im E-Government bei hmd-software integriert ist
Im hmd.steuercontrol werden für jeden Mandanten abfragen durchgeführt und gespeichert. Mit einer Smart-Card und dem Zugriff bzw. Freischaltung über die Vollmachtsdatenbank können alle Benutzer auch eine Pool-Abfrage durchführen, die dann abgerufen wird, wenn der Smart-Card Inhaber die Abfragen freigibt.
Steuerkontoabfrage Hinweis Freischaltung
Die Freischaltung für den Mandanten zur Steuerkontoabfrage muss in der Vollmachtsdatenbank oder in ELSTER hinterlegt sein.
Steuerkontoabfrage praxisbeispiele E-Government
Hier ist ganz viel Einsparpotenzial vorhanden. Kein Anrufen beim Finanzamt, keine Wartezeiten, keine Rückrufe. Freigabe der Steuerkontoabfrage oder ELSTER in der Vollmachtsdatenbank und Abruf rund um die Uhr auf Knopfdruck aller gespeicherter Werte beim Finanzamt. Im hmd.steuercontrol werden alle Werte und Abrufe gespeichert. Damit haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf die Werte.
Die Vollmachtsdatenbank wird seit dem 01.07.2020 von der BStBK direkt betrieben. Die DATEV dient nur noch als Anmelde- und Sicherheitsplattform. In der Vollmachtsdatenbank werden die Zugriffsrechte für alle Mandanten verwaltet, über die digitale Datenbestände von externen Anwendungen von Berufsträgerinnen und Berufsträgern abgerufen werden können.
Vollmachtsdatenbank Erläuterungen und Erklärungen
Neben ELSTER, der Vollmachtsdatenbank und jetzt beSt stehen den steuerberatenden Berufen hier drei zentrale und übergreifende Verwaltungsplattformen für die Verwaltung und Kommunikation sowohl mit den Behörden, als auch mit den angemeldeten Benutzern zur Verfügung.
Vollmachtsdatenbank Vorteile in der Umsetzung in allen hmd.prozessen
Innerhalb der hmd-software werden alle drei zentralen Verwaltungsstellen von unserer Softwarelösung vollständig unterstützt. Dies gilt für ELSTER, die Vollmachtsdatenbank und beSt. Die nötigen Client Programme und Organisationshilfen wie Postbuch, Fristen und Bescheide, hmd.dms, hmd.elsterpool, hmd.steuercontrol, u.v.m. gehen Hand in Hand mit den Produkten.
Vollmachtsdatenbank Digitalisierung und Automatisierung
Die Vollmachtsdatenbank der BStBK stellt die Schnittstelle für die Verwaltung der Zugriffe der steuerberatenden Berufe zu Ihren Mandanten und Auftraggebern dar. Über die Freigabe der Zugriffe werden explizit die Bereiche definiert, auf die die Steuerkanzlei zugreifen darf. z.B. VaSt oder Steuerkontoabfrage.
Produkte in denen die Vollmachtsdatenbank im E-Government integriert ist
Die Verwaltung von Vollmachten ist in einem eigenen Tool der hmd.vollmachtsdatenbank in den hmd.stammdaten hinterlegt. Dort können die Vollmachten gepflegt werden und über eine CSV-Datei exportiert und in der Vollmachtsdatenbank der BStBK wieder importiert werden. Vollmachten werden von allen Programmen in den hmd.steuern genutzt.
Vollmachtsdatenbank Praxisbeispiele E-Government
Die Freigabe der Vollmachten, z.B. VaSt oder Steuerkontoabfrage kann direkt in der Vollmachtsdatenbank der BStBK erfolgen oder über die hmd.vdb in hmd gepflegt und dann für die Vollmachtsdatenbank bereitgestellt werden. Entweder per CSV Export oder per API direkt für die Vollmachtsdatenbank.
ELStAM Pflichtanforderungen, Grundlage oder Gesetz
Damit der Arbeitgeber über das ELStAM an Ihre Lohninformationen kommt, benötigt der Arbeitgeber nur Ihr Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer, die auch in der Einkommensteuer benötigt wird. Mit diesen Daten, die Sie Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt haben, ist der berechtigt diese Daten über ELSTER abzurufen.
ELStAM Erläuterung und Erklärungen
Damit Lohnabteilung oder Steuerbüros hier leichter an die Abrechnungsdaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen kommen, sind der Zugriff auf diese Daten notwendig. Alle Programmhersteller von Lohn- und Gehaltsprogrammen müssen diese Schnittstelle bereitstellen. Derzeit wird z.B. die Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmale und sonstige Freibeträge bereitgestellt.
ELStAM Vorteile in der Umsetzung in allen hmd.prozessen
Damit es bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu keinen Fehlberechnungen kommt, weil relevante Lohnabrechnungsinformationen nicht bei den Mitarbeitern eingepflegt worden sind, ist der Abruf bzw. die Bereitstellung dieser Daten sehr wichtig. Nicht zuletzt kommt dieses Verfahren den Mitarbeitern zu Gute, da bei Änderungen in den Steuerklassen oder den Kinderfreibeträgen nicht erhebliche Fehlberechnung zu Lasten des Mitarbeiters ausgeführt werden können.
ELStAM Digitalisierung und Automatisierung
Dieser Faktor spielt hier eher eine untergeordnete Rolle, das Lohn- und Gehaltsabrechnung ja nicht mehr per Papier erstellt werden. Dies ist ja bereits alles digital und ELStAM nur ein digitales Hilfsmittel zur Entlastung des Personals.
Produkte in denen ELStAM im E-Government integriert ist
ELStAM wird ausschließlich hmd.lohn, also im Lohn- und Gehaltsbereich eingesetzt, um dort die Qualität der Abrechnung zu erhöhen und das Personal nicht mit Rückfragen oder Anfragen zu belasten, die sehr viel Zeit kosten können.
ELStAM Praxisbeispiele E-Government
Bei jeder Personalanlage im hmd.lohn wird ELStAM an dieser Stelle genutzt, um die wichtigsten Bestandteile der Mitarbeiterdaten digital abrufen zu lassen.
E-Bilanz Pflichtanforderungen, Grundlage oder Gesetz
Die gesetzliche Pflicht zur Abgabe der Bilanzierungsdaten über die E-Bilanz besteht für alle Unternehmen. Dies gilt auch für Klein- und Kleinstbetriebe, wenn bestimmte Umsatzgrößen erreicht werden. Eine verpflichtende Abgabe besteht seit 2008 im neuen §5b des Einkommensteuergesetzes.
E-Bilanz Erläuterung und Erklärungen
Die Abgabe der Steuerbilanz als E-Bilanz in digitaler Form stellt den steuerlichen Jahresabschluss, je nach Unternehmensgröße, Umsatz, Rechtsform, Taxonomiearten in einer digital lesbaren Form dar. Dies erlaubt der es den Finanzbehörden, Jahresabschlüsse digital einzulesen und schneller zu bewerten. In aller Regel wird mit der Standard- oder Kerntaxonomie gearbeitet, es gibt aber bis zu sieben Erweiterungstaxonomien, z.B. für Banken, Landwirtschaft, usw.
E-Bilanz Vorteile in der Umsetzung in allen hmd.prozessen
Mit der Erstellung des Jahresabschlusses im hmd.abschluss sind bereits alle Weichen in Richtung E-Bilanz gestellt. Die Auswahl der Taxonomie erfolgt im Vorfeld, Konten und Bilanzgliederungen sind bereits vorhanden. Was fehlt sind ggf. spezieller Stammdaten für die E-Bilanz, Unternehmensgrößen oder Abgabeformate, die eingestellt werden können. Die Abgabe erfolgt direkt aus dem hmd.abschluss mit einer ELSTER Plausibilitätsprüfung und dem direkten Versand.
E-Bilanz Digitalisierung und Automatisierung
Alle Datenbestände, Protokolle und Anpassungen sind perfekt dokumentiert und können immer nachvollzogen werden. Belege, Dokumente, Abgabeprotokolle werden im Dokumentenmanagement automatisch abgelegt. Postbucheinträge über den Versand erstellt und der gesamte Prozess im hmd.steuercontrol transparent für alle Benutzer hinterlegt, damit Auskünfte sowohl in der Kanzlei, als auch gegenüber dem Mandanten sofort und adhoc gegeben werden können.
Produkte in denen die E-Bilanz im E-Government integriert ist
Die E-Bilanz ist in hmd.rewe, bzw. in hmd.anlag und im hmd.abschluss komplett bis zur Plausibilitätprüfung und dem direkten digitalen Versand integriert. Daneben sind noch das Dokumentenmanagement, hmd.steuercontrol, Postbuch, hmd.mandant und der hmd.elsterpool am gesamten Prozess beteiligt.
E-Bilanz Praxisbeispiele E-Government
Nach der Fertigstellung des Jahresabschlusses und der Feststellung und Freigabe der Handels- und Steuerbilanz in den Gesellschafterversammlungen, wird der Jahresabschluss direkt dem Finanzamt, nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung übermittelt. Neben dem Jahresabschluss, können auch Sonder-, Eröffnungs-, negative Eröffnungsbilanz, Anlagespiegel, Betriebsvermögenvergleich, Anhänge aus dem Bilanzbericht, u.v.m. bereitgestellt und direkt übermittelt werden.
DiFin Pflichtanforderungen, Grundlage oder Gesetz
DiFin, also der digitale Finanzbericht wurde durch die BAFIN auf den Weg gebraucht und von der Deutschen Bundesbank mit begleitet und ist das Standardübermittlungsverfahren von Jahresabschlüssen an Banken. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Softwareherstellern muss die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung mit Zustimmung des Mandanten umgesetzt werden.DiFin Erläuterung und Erklärungen
Ähnlich der E-Bilanz wird der Digitale Finanzbericht in Form einer strukturierten Ausgabedatei für das Kreditwesen aufbereitet und dem jeweiligen Rechenzentrum, dem die Hausbank des Mandanten angehört digital übermittelt. Allerdings ist sicherzustellen, dass die Hausbank des Mandanten am DiFin Verfahren teilnimmt. Auch muss der Mandant dem Verfahren zustimmen. Auch für DiFin ist eine spezielle Taxonomie nötig, die aber von der hmd-software zur Verfügung gestellt wird.DiFin Vorteile in der Umsetzung in allen hmd.prozessen
Der klare Vorteil für die Übermittlung von Jahresabschlusszahlen per DiFin an ein Kreditinstitut besteht für den Mandanten. Die Genehmigung oder Verlängerung von Krediten oder der Bekanntgabe des aktuellen Status in digitaler Form. Eine Abgabe von Saldenlisten, Betriebswirtschaftlichen Auswertungen auf Papier ist nicht mehr zeitgemäß, zumal diese Daten erst manuell in das System des Kreditinstitutes übertragen werden müssen. Hier sind Übertragungsfehler bzw. Tippfehler möglich. Von der zeitlichen Verzögerung gar nicht zu sprechen.DiFin Digitalisierung und Automatisierung
Banken und Kreditinstitute heute noch Papier zur Verfügung zu stellen, kann man machen, gibt aber kein gutes Bild ab, vor allem wenn das Kreditinstitut am DiFin Verfahren teilnimmt. Bringen Sie sich und Ihren Mandanten in eine sehr gute Position, wenn es darum geht mit dem Kreditinstitut und dem Mandanten gemeinsam die gesteckten Ziele zu erreichen.Produkte in denen DiFin im E-Government integriert ist
Das digitale DiFin Verfahren ist in hmd.rewe und im hmd.abschluss komplett bis zur materialen Prüfung und dem direkten digitalen Versand integriert. Die Ablage im Dokumentenmanagement, hmd.steuercontrol, Postbuch und in hmd.mandant sind am gesamten Prozess beteiligt.DiFin Praxisbeispiele im E-Government
Sicher wird DiFin nicht für jeden Mandanten nötig sein. Aber im Rahmen eines neuen Kundenauftrages den der Mandant umsetzen möchte und in Vorleistung gehen muss, sollte sein Kreditinstitut nicht mit Papier überflutet werden, sondern mit den direkten digitalen Zahlen und Datenbeständen über die DiFin Schnittstelle ausgestattet werden. Dies erleichtert allen Beteiligten den Prozess und führt ggf. zur einem schnelleren Genehmigungsverfahren im Kreditinstitut.