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Aufgabenbereiche wie der Bundesanzeiger – also ein Teil des E-Government, das unsere Regierung nach vorne treibt – die sowohl den steuerberatenden Berufen als auch den Unternehmen über die Finanzverwaltung verordnet worden sind, bedürfen der einfachen und schnellen Abarbeitung. Der Jahresabschluss muss an den Bundesanzeiger Verlag elektronisch übermittelt werden. Nach der elektronischen Übermittlung stehen alle Daten aus dem Jahresabschluss jederman zur Einsicht kostenlos und Online zur Verfügung.
Die Digitalisierung des Bundesanzeiger im Rechnungswesen für steuerberatende Berufe und deren Mandanten in ECHTZEIT.
Ist der Bundesanzeiger eine Pflichtabgabe?
Im Rahmen der Abgabenordnung wurde seit dem 01.01.2007 die Offenlegung für Firmen im Unternehmensregister zur Pflichtabgabe festgestellt. Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH's) also Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen sind verpflichtet ihren Jahresabschluss zeitnah im Bundesanzeigers digital zu veröffentlichen.
Das Szenario stellt sich wie folgt dar: Der Jahresabschluss ist durch die Steuerkanzlei oder das Unternehmen selbst erstellt und im Abschlussgespräch abgesegnet worden. Oft kommt es jedoch vor, dass die Aufgaben, die durch die Finanzverwaltung an die Steuerberater übertragen worden sind, zwar von dieser Berufsgruppe erfüllt und umgesetzt werden, aber leider dafür kein Honorar an das Mandat berechnet wird. Die Gründe dafür, warum hier keine Leistungen abgerechnet werden, kann nur die Steuerkanzlei selbst nennen.
Die komplette Digitalisierung des Jahresabschlusses im Rechnungswesen ist das Ziel. Alle digitalen Prozesse zur Automatisierung, sowohl die gesamte Echtzeitverarbeitung Rechnungswesen, aber auch die volle Digitalisierung sind gesetzt. Diese Vorteile sind sofort sichtbar und unschlagbar. Der eBundesanzeiger im Echtzeit Rechnungswesen mit der kompletten Digitalisierung ist Ihr Schritt in die richtige Richtung.
Und genau aus diesen Gründen, dem Zeitdruck und den nicht abrechenbaren Leistungen, müssen diese Sonderaufgaben effektiv und effizient gelöst werden.
Damit sind alle Daten ONLINE verfügbar und Sie sind der Digitalisierung wieder einem Schritt näher. Selbstverständlich stehen alle Daten dem lokalen Dokumentenmanagement zur Verfügung, sodass über die Volltextsuche den Mitarbeitern in der Steuerkanzlei oder Ihrem Mandanten alle Information sofort aufbereitet und als Suchfunktion zur Verfügung stellt.
Über den Bilanzmanager sehen Sie das gesamte Zahlenwerk des Jahresabschlusses auf einen Blick. Zahlen und Fertigstellungsmerkmale geben sofort einen sicheren Eindruck, der sich im hmd.abschluss an allen Stellen direkt wiederspiegelt. Über die Ansicht der Handelsbilanz wird der Benutzer deutlich auf das Menü zum Bundesanzeiger hingewiesen.
Mit einem Knopfdruck werden sofort alle relevanten Daten, die zur Berechnung notwendig sind, eingelesen und die entsprechende Größenklasse ermittelt. Als Bediener wählen Sie jetzt die Bilanzart aus. Dabei können Sie zwischen Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, Aufgabebilanz, Liquidationseröffnungs- und Schlussbilanz, Halbjahresfinanzbericht, Quartalsfinanzbericht und Zwischenmitteilung wählen. Damit sind alle Unternehmensbereiche und Rechtsformen, die im Bundesanzeiger angegeben werden können, abgedeckt.
Vervollständigen Sie an dieser Stelle noch die Anzahl der Arbeitnehmer, damit ist die Größenklasse zur Abgabe endgültig festgelegt. Falls diese Daten in den Stammdaten des Unternehmens hinterlegt worden sind, werden sie natürlich automatisch zur Verfügung gestellt.
In der Bearbeitungsansicht, die je nach Größenklasse vorgeschlagen wird, werden dem Anwender mit den blauen Pins sofort die entsprechenden Mindestanforderungen optisch angezeigt. Diese Hinweise unterstützen alle Bediener bei der schnellen und einfachen Abarbeitung. Mit dem entsprechenden Klick auf den Bestandteil, kann der Anwender sofort die Bilanz, den Anhang, den Lagebericht, den Bestätigungs- oder den Versagungsvermerk einfügen. Arbeiten Sie mit dem hmd.bericht, stehen die Punkte sofort zur Verfügung und können per Mausklick übernommen werden. Welch eine Zeitersparnis und ein Vorteil auf der Seite des Anwenders.
Nach der Fertigstellung kann sofort die Prüfung, als Ansicht in der Vorschau, angeklickt werden. Dies ermöglicht sofort die Kontrolle bzw. die Prüfung, ob alle relevanten Punkte erfüllt und umgesetzt worden sind, vor der Abgabe. Damit sind keine umständlichen Handgriffe nötig. Einer sofortigen Veröffentlichung des elektronischen Bundesanzeigers nach der Freigabe des Mandanten steht damit nichts im Wege.
Über unser hmd.steuercontrol werden die Werte sofort wieder darstellbar gemacht, ohne den hmd.abschluss aufzurufen. Als Überwachungs-, Kontroll- oder Organisationsmedium eine optimale Sache. Und wieder haben wir für Sie an der Effizienz bzw. Effektivität gedreht. Eben Kompetenz in Zahlen.
Mit dem hmd.bundesanzeiger können
Vorteile des hmd.bundesanzeiger