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Die Erstellung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen ist ein Teil des Jahresabschlusses für Personengesellschaften, dem sicher sehr umfangreiche Vorarbeiten im Bereich der Stammdaten und der Gesellschafterverwaltung vorausgehen. Sind diese Arbeiten in den Stammdaten der Persongesellschaft korrekt durchgeführt worden, ist der Vorteil später beim Erstellen der Sonder- und Ergänzungsbilanzen spürbar. Egal wie umfangreich die Personengesellschaft ist, ob zwei Gesellschafter oder mehr: Sie behalten immer die Übersicht, von der Neuanlage eines Gesellschafters bis zur Abgabe der E-Bilanzen.
Unsere Digitalisierung zur Erstellung von Sonder- und/oder Ergänzungsbilanzen im Rechnungswesen für steuerberatende Berufe und deren Mandanten.
Mit der Zuordnung einer Untermandantennummer für jede Sonder- und Ergänzungsbilanz in der Personengesellschaft legen Sie den Grundstein. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie den gesamten Überblick aus der Gesamthandsgesellschaft über alle Gesellschafter. Aus dem steuerlichen Bereich der Gesamthand rufen Sie die Sonder- bzw. Ergänzungsbilanzen der Personengesellschaft auf Wunsch einzeln auf.
Wer muss eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz erstellen?
Im Rahmen der digitalen Abgabe der E-Bilanz z.B. für Personengesellschafter ist der Steuerberater oder das Unternehmen verpflichtet, ggf. eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz zu erstellen. Im Rahmen einer Gesamthandsbilanz für Personengesellschaften müssen ggf. auch Sonderbilanzen oder Ergänzungsbilanzen zum Bilanzstichtag aufgestellt werden.
Die Erstellung von Sonder- und/oder Ergänzungsbilanzen in der E-Bilanz im Jahresabschlusses und im gesamten Rechnungswesen ist das Ziel. Alle digitalen Aufgaben zur Erstellung einer Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz in der E-Bilanz sollen übersichtlich und in Echtzeit im gesamten Rechnungswesen sichtbar sein. Die Erstellung und Abgabe von Sonder- Ergänzungsbilanzen in ECHTZEIT im Rechnungswesen mit der kompletten Digitalisierung ist Ihr Schritt in die richtige Richtung.
Ein weiterer unschätzbarer Vorteil ist die Umbuchungsmaske, in der Sie die Sonder- und Ergänzungsbilanzen aller Gesellschafter direkt per Mausklick öffnen und buchen können. Kein lästiger Mandantenwechsel, der zeitraubend und völlig überflüssig in einer modernen Software ist. Hieraus haben Sie vollen Zugriff auf die Anlagenbuchhaltung, die Finanzbuchhaltung, usw. Auch die Auswertungen und Reports stehen in vollem Umfang zur Verfügung.
So haben Sie bei der Erstellung der Gesamthandsbilanz zum einen die Übersicht über alle Sonder- und Ergänzungsbilanzen und zum anderen können diese sogar ohne einen weiteren Programmaufruf bearbeitet werden.
Eine Aufteilung der Fenster nach Belieben über mehrere Bildschirme lässt nie den Eindruck zu, den Überblick zu verlieren.
Organisationstechnisch ist die Verwaltung der Gesamthandsbilanz in der Personengesellschaft mit den dazugehörigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen in nur einem Hauptmandanten, ebenso im Hinblick auf die Leistungserfassung bzw. Auftragsverwaltung, ein Highlight. Denn alle Zeiten werden nur im Hauptmandanten erfasst, was später eine einfache Rechnungserstellung und Kontrolle zulässt. Die enorme Übersichtlichkeit, natürlich auch in der Kanzleiorganisation, rundet das Ganze ab.
Um Ihnen die Arbeit noch einfacher zu gestalten, ermöglichen wir Ihnen, die E-Bilanz der Gesamthandsbilanz in der Personengesellschaft zusammen mit den Sonder- und Ergänzungsbilanzen in einem Arbeitsgang zu übermitteln. Auf Wunsch kann die Plausibilitätsprüfung der Gesamthand sowie für die Sonder- und Ergänzungsbilanzen in einem Lauf durchgeführt werden. Tritt in der Plausiprüfung ein Problem auf, kann gezielt jede einzelne Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz der Gesellschafter sowie die Gesamthandsbilanz korrigiert und erneut einzeln einer Prüfung durch ELSTER unterzogen werden.
Ist dieser Schritt insgesamt positiv verlaufen, kann der Gesamtmandant per ELSTER in einem Klick übergeben werden. Alle Protokolle, sowie die ELSTER Abgabe- und Sonderprotokolle werden pro Mandant gespeichert. Damit ist sichergestellt, dass z. B. bei Personengesellschaften mit vielen Gesellschaftern im Nachhinein immer noch alles per Protokoll kontrolliert werden kann.
Mit der hmd.sonder_ergänzungsbilanz in der Personengesellschaft können
Vorteile der hmd.sonder_ergänzungsbilanz für die Personengesellschaft