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Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuererklärung im Rechnungswesen

Integration, Übersicht und Vereinfachung.

Umsatzsteuererklärung - Integration im Jahresabschluss

Alle Lösungen aus dem Bereich betriebliche Steuern für Steuerkanzlei oder steuerberatende Berufe zeichnen sich ganz besonders durch die perfekte Integration in alle anderen relevanten Programmteile bei hmd aus. Betrachten Sie die Software als Einheit aus JahresabschlussFinanzbuchhaltung, Stammdaten und Steuern.

Schon beim Start der hmd.umsatzsteuer sind alle relevanten Werte einfach vorhanden. Sie können zwischen zwei Wertespeichern wählen, aus denen die Umsatzsteuerjahreserklärung mit Werten versorgt werden soll: Finanzbuchhaltung oder Jahresabschluss. Damit stehen sowohl der Steuerberatung, als auch der Wirtschaftsberatung alle Möglichkeiten offen.

Auch hier bieten wir Ihnen die bei hmd altbekannte Formulareingabe an. Alle Felder können entweder auf diesem Weg, oder über eine Dialogeingabe bearbeitet werden. Entscheiden Sie selbst, wie Sie schneller zum Ziel kommen.

Mit den Anlagen UN und UR ist die Erklärung komplett. Für den Fall, dass ein Verrechnungsantrag zu stellen ist, kann dieser sofort aus der Erklärung heraus ausgeführt werden.

So behalten Sie den Überblick

Um eventuelle Unstimmigkeiten aus den Zahlen der Finanzbuchhaltung oder des Jahresabschlusses abzustimmen, kann die Verprobung in der Umsatzsteuererklärung hilfreich sein. Diese kann permanent zur Berechnung der Werte hinzugezogen werden. Mit der Detailverprobung inkl. der Kontenwerte und der Darstellung der betroffenen Konten, können Sie im Detail bis zum Buchungssatz auf jedem Konto alles nachvollziehen.

Die gesamte Berechnung (Verprobung) steht dem Bediener, bis ins kleinste Detail, immer zur Verfügung. Sowohl am Bildschirm, als Druck und natürlich per PDF zur Archivierung. Damit kann alles kontrolliert und nachvollzogen werden.

Das Rundum-Paket für den Jahresabschluss

In Verbindung mit der hmd.gewerbesteuer und der hmd.körperschaftsteuer bildet die hmd.umsatzsteuer eine komplette Einheit für die Erstellung eines Abschlusses. Alle Programme agieren als Einheit und bringen dem Bediener alle Informationen auf den Bildschirm.

Stehen alle Werte für die hmd.steuern zur Verfügung und sind über die Berechnungen fertiggestellt, kommt noch die automatische Verbuchung dazu. Auf Knopfdruck im hmd.bilanzmanager können Sie die errechneten Werte aus dem Steuerprogramm direkt in der Steuerbilanz per Knopfdruck als Umbuchung verbuchen lassen. Damit gibt es keine Fehlbuchungen oder Tippfehler mehr bei der Umbuchung.

Konsolidierung mit Köpfchen

Bei größeren Firmenzusammenschlüssen spielt auch die Konsolidierung der Umsatzsteuererklärung eine immer größere Rolle. Nur selten haben diese Firmen angepasste Wirtschaftsjahre. In der Konsolidierung übernimmt das Programm die Überwachung und verwendet nur die Kontenwerte, die auch passend zum Wirtschaftsjahr des Hauptmandanten zusammengeführt werden dürfen. Ein kleines Tool mit großer Wirkung.

Komfort bis zum letzten Schritt

Stellen wir uns jetzt die erstellte Steuererklärung vor. Dort fehlen am Ende nur noch ein paar Automatismen, damit die restlichen Prozesse auch erfolgreich sind. Nehmen wir zuerst die Gegenstandswerte unter die Lupe. Sie müssen als Bediener nichts wissen und nichts tun. Verlassen Sie einfach das Programm. Wir sorgen dafür, dass die Honorarrechnung die Gegenstandswerte erhält. Einfach so.

Ein weiterer Schritt wäre die authentifizierte Abgabe der Erklärung mit dem ELSTER-Versand. Mit einem Knopfdruck wird die Erklärung über ELSTER an die Finanzverwaltung versendet. Aber stopp: Nicht ohne die Freigabeerklärung Ihres Mandanten. Binden Sie einfach hmd.steuercontrol ein. Aus dieser Übersicht schreiben Sie direkt den Brief an den Mandanten, erstellen automatisiert einen Postausgang und die Überwachung des Rücklaufes. Ebenso die gesamte Dokumentation inkl. Dokumentenmanagement und hmd.search als Volltextsuche. Gelbe Zettel und Notizen auf Excel-Sheets gehören der Vergangenheit an.

Präsentieren Sie sich als innovative Steuerkanzlei!

Sie arbeiten fortschrittlich, wenn Sie in der Steuerkanzlei jegliches Papier für die Freigabeerklärung des Mandanten außen vor lassen. Statt dem Mandanten einen Brief oder ein Fax zu schreiben, stellen Sie ihm die Erklärung und den entsprechenden Freigabebrief einfach in sein Freizeichnungsportal. Ihr Mandant wird per E-Mail informiert und kann über seinen persönlichen Freischaltcode inkl. SMS „One-Time-Pass“ sicher und bequem die Erklärungen freigeben. Ein weiterer Service, den Sie über das hmd.netarchiv anbieten können.

Erstellt der Mandant die Freigabe, bekommt die Steuerkanzlei eine automatische Rückmeldung. In hmd.steuercontrol wird die Erklärung freigegeben, der ELSTER-Versand wird angestoßen, die entsprechenden Protokolle erstellt. Eine runde Sache.

Mit der hmd.umsatzsteuer können

  • ohne Übergabeläufe automatisch alle hmd.rewe Daten verarbeitet werden.
  • ohne Übergabeläufe die Gegenstandswerte der hmd.orga bereitgestellt werden.
  • die Werte per Formular- oder Dialogeingabe verarbeitet werden.
  • alle Berechnungen im Detail am Bildschirm oder als Druck ausgegeben werden.
  • die Werte per ELSTER zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden.
  • Sie sofort den Verrechnungsantrag stellen.
  • mehrere Unternehmen durch die Konsolidierung zusammen dargestellt werden.
  • Firmen mit unterschiedlichen Wirtschaftsjahren in der Konsolidierung dargestellt werden.

Vorteile der hmd.umsatzsteuer

  • automatische Umbuchung der Differenzen in die Steuerbilanz
  • Verarbeitung und Zuordnung von freien Kontenplänen
  • Einbindung in den hmd.elsterpool zur Übersicht der Abgaben
  • Anbindung an das hmd.steuercontrol für die Mandatskontrolle
  • Bereitstellung der Freigabebriefe und Berechnungen im Freizeichnungsportal über das hmd.netarchiv
  • volle Integration zwischen Fibu und Jahresabschluss
  • Kurz- und Detailverprobung der Umsatzsteuerwerte
  • Detailverprobung und Kontrolle bis über das Konto zur Primanota
  • Rechnungswesen für Steuerberater - Steuern - Umsatzsteuererklärung  - Bilanzmanager
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  • Rechnungswesen für Steuerberater - Steuern - Umsatzsteuererklärung  - Ansicht
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