Können wir Ihnen behilflich sein?

Dann freuen wir uns auf Ihre E-Mail an
hmd@hmd-software.com

Oder Ihren Anruf unter
08152 988-200 

Ihr hmd.team

Grundsteuererklärung

Grundsteuererklärung

Beste Integration mit FINO in hmd.

Die Grundsteuerfeststellung mit FINO Grundsteuer Digital

Einfache und schnelle Erstellung der Grundsteuererklärung

Der gesamte Pool an hmd.steuern, wird um einen Teil erweitert. Die Grundsteuererklärung von FINO wird mit in diesen Kreis aufgenommen. Durch die Integration in das Personal Cockpit und den direkten Aufruf der Grundsteuerfeststellung bzw. Grundsteuererklärung von FINO Grundsteuer Digital wird dies sehr einfach umgesetzt.

Die benötigten Stammdaten des Mandanten werden übergeben und damit ist der erste Schritt gemacht. Laden Sie danach einfach den Mandanten ein und Sie können gemeinsam die Daten, Unterlagen bzw. Dokumente für die Erklärung nutzen.

Mit der fino taxtech GmbH besteht eine Auftragsdatenvereinbarung lt. DSGVO.

Hier erfolgt die Steuerkanzlei Registierung bei FINO: Registrierung FINO Grundsteuerfeststellung

Hier die wichtigsten Informationen rund um die neue Grundsteuerfeststellung ab 01.01.2022

  • Erfassung der ersten Feststellungdaten für die Grundsteuer ab 04/2022 in FINO Grundsteuer Digital
  • Übergabe und Start von Grundsteuer Digital APP aus dem Personal Cockpit und dem Auftragsmanager (Ende Q2/2022)
    Bereits in FINO angelegte Mandanten werden nur mit den Stammdaten des Mandanten aktualisiert
  • Welche Stammdaten werden aus der Steuerkanzlei an FINO übergeben, bzw. welche Daten bekomme ich zurück?
    • Nach dem Aufruf aus dem Personal Cockpit werden die relevanten Mandantenstammdaten an FINO übergeben
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Ihrer Emailadresse registriert, die dann als Login in FINO verwendet wird
    • Weitere Stammdaten für Grundstücke, die in hmd.anlag oder hmd.est vorhanden sind können manuell in FINO erfasst werden
    • Sind digitale Dokumente in hmd.anlag oder hmd.est in diesen Programme vorhanden, können diese über die OCR in FINO ausgelesen werden. Sind relevanten Daten in der OCR vorhanden, werden diese dem jeweiligen Grundstück zugeführt.
      (wir haben uns dagegen entschieden, Grundstücksinformationen aus hmd.anlag bzw. der V+V aus hmd.est direkt zu übergeben, da in diesen Stammdaten zu wenig relevante Informationen vorhanden sind)
    • Am Ende des Prozesses werden Dokumente, Bescheide, Belegbilder zürück an das Postbuch übermittelt. Dort können die Daten dann in hmd.mandant, hmd.dms oder in den Bescheiden weiter verarbeitet werden.
  • Möglicher erster Abgabetermin per ELSTER ab 07/2022 (je nach Bundesland) - Stand 12/2021
  • Letzter möglicher Abgabetermin per ELSTER bis zum Ende 10/2022 (je nach Bundesland) - Stand 12/2021
  • Ab 01/2023 verarbeitet die Finanzverwaltung die Erklärungen und erstellt die ersten Bescheide
  • Ab 01/2024 Anpassung auf die neuen Grundsteuer-Hebesätze in die Kommunen
  • Ab 01/2025 Neue Erhebung der Grundsteuer mit den neuen Grundsteuerwerten
  • Hier finden Sie die Grundlagen aus dem BMF

Onboarding FINO Grundsteuer Digital und Ablauf für Sie als Steuerkanzlei

  1. Umgehende Registrierung bei FINO zur Grundsteuer Digital APP über Registrierung FINO Grundsteuererklärung. Preise und Testversion (https://login.grundsteuer-digital.de/#/register) zur FINO Grundsteuerlösung erfragen Sie bitte bei FINO direkt.
  2. Login (https://login.grundsteuer-digital.de/#/) und Erfassung der ersten Mandanten in FINO incl. Mandantenstammdaten und Grundstücksdaten
  3. Ab Ende Q2/2022 können Sie aus dem Personal Cockpit bzw. dem Auftragsmanager Grundsteuer Digital aufrufen
  4. Einladung des Mandanten zur Kollaboration, damit dieser fehlende Informationen und Belege zu den Grundstücken liefern kann
  5. Fertigstellung der Grundsteuerdaten und Übergabe der Feststellung bis zum Versand per ELSTER ab 07/2021 bis voraussichtlich bis 10/2021
  6. Ab 2023 werden die Angaben geprüft und Bescheide von den Steuerbehörden neu erstellt und die Daten in FINO angezeigt
  7. Rückübermittlung der Bescheiddaten und Dokumente, incl. Belege über das hmd.portal zum hmd.postbuch. Von dort aus können diese Daten in allen hmd.programmen weiterverarbeitet werden.

Unterstützung von hmd zu den Themen Grundsteuer über FINO Grundsteuer Digital

  1. Bereitstellung Partnerschnittstelle von FINO Grundsteuer Digital
    FINO hat gestern, 08.06.2022 die Partnerschnittstelle freigegeben. Wir werden dies jetzt umgehend für Sie fertigstellen und mit einem Hotfix im Juni 2022 ausliefern.
  2. Ablauf und Start FINO Grundsteuer Digital ohne Aufruf aus hmd
    Starten Sie FINO aus Ihrem Browser über die Webseite https://login.grundsteuer-digital.de/#/ und melden sich mit Ihrem Account an. Öffnen Sie einen Mandanten und legen für diesen Mandanten die Grundstücksdaten an.

    Hinweis:
    Fragen zur Grundstücksfeststellung allgemein und zur Bedienung von FINO können von hmd nicht beantwortet werden. FINO hat dafür eine umfangreiche FAQ und eine Mailadresse eingerichtet, an die Fragen gerichtet werden können.
  3. Ablauf und Start der FINO Grundsteuer Digital aus hmd

    Mitte / Ende Juni 2022 werden wir den direkten Aufruf der Grundsteuer aus hmd für Sie bereitstellen. Sie können dann über das Personal Cockpit unter dem Menüpunkt Steuern die Grundsteuerfeststellung für den ausgewählten Mandanten starten.

    Ab diesem Start gibt es zwei Szenarien für Sie als Steuerkanzlei oder Benutzer:


    1. Der Mandant existiert bereits in FINO Grundsteuer
      Sie müssen den Mandanten aus FINO mit dem Mandanten aus hmd verbinden. Dies geschieht über die Auswahl einmalig mit der Mandantennummer. Danach werden die relevanten Mandantenstammdaten aus hmd an FINO übergeben.
    2. Der Mandant existiert noch nicht in FINO Grundsteuer
      Der Mandant wird mit seinen Mandantendaten automatisch in FINO erstellt und Sie können die Grundstücksdaten in FINO erfassen.
  4. Weitere Unterstützung in hmd in Verbindung mit FINO Grundsteuer Digital
    Beim Start der Grundsteuer aus hmd können Sie sich eine Mandantenliste erzeugen lassen, die alle Mandanten nach betrieblichen Grundstücken (Suche in hmd.anlag nach der Zeile Grundstücke und einem zugeordneten Konto) sucht und eine Suche an privaten Grundstücken (Suche in hmd.est nach der Anlage V+V) bietet. Einfach über den Button anstarten.

    Ab hier gibt es für Sie wieder diese Szenarien:

    1. Sie können die Liste als CSV-Datei speichern und alle Mandantendaten aus der Liste direkt in FINO einmalig über die exportierte CSV-Datei einlesen. Damit werden alle vermeintlichen Grundstücksmandanten direkt in FINO erzeugt.
    2. Sie können die erstellte Mandantenliste, die nach betrieblichen und privaten Grundstücken gefiltert werden kann, mit einem Wert aus der Kundeninfo verbinden. Dafür ist aber ein entsprechender Werte vorab in der Kundeninfo entweder von Ihnen manuell anzulegen oder wie in Punkt 4 beschrieben, vorab das Muster der Kundeninfo zu importieren.
    3. Die Kundeninfo dient natürlich nur als Mustervorlage und Sie können die Werte oder Felder nach belieben ausbauen und verändern.
  5. Muster Kundeninfo Grundsteuerfeststellung
    Mit dem Update 2.0.584 haben wir Ihnen eine Musterkunden-Info ausgeliefert, die Sie über die Vorgangsverwaltung (Menü Stammdaten |  DOS und Archiv Übernahme | Kundeninfostruktur importieren) importieren und dann für die Verwaltung der Grundsteuermandate nutzen können. Diese können Sie über den Archiv-Pfad <LW:\winhmd\daten\grundsteuer> und über die Datei kd-grundsteuer.mdb importieren. Dann stehen Ihnen die Felder in der Kundeninfo zum Ausfüllen zur Verfügung.

    Mehr Informationen dazu finden Sie in der globalen F1 Hilfe unter dem Reiter "suchen" mit dem Thema Grundsteuer.
  6. Muster Korrespondenzvorlagen Grundsteuer Brief und Mail
    Ebenso haben wir Ihnen Archiv Korrespondenzvorlagen mit dem Update 2.0.584 ausgeliefert, die Sie über unser Korrespondenzmodul aus dem Archiv verwenden können. Die Mustervorlagen liegen unter <LW>:\winhmd\vorlagen\archiv\Grundsteuer. Kopieren Sie die Vorlagen über das Korrespondenzmodul zu Ihren Kanzleivorlagen und ändern diese ggf. nach Ihren Wünschen noch ab. Auch eine Emailvorlage für hmd.mailausgang steht zur Verfügung.

    Mehr Informationen dazu finden Sie in der globalen F1 Hilfe unter dem Reiter "suchen" mit dem Thema Grundsteuer.
  7. Aufträge, Auftragsverwaltung und automatische Zeiterfassung
    Sie können einen Standardauftrag "G-STEUER" anlegen und diesen später dem Mandanten zuweisen. Über diesen Auftrag kann die Zeiterfassung, Korrespondenz, Postbuch, Fristen und Bescheide und später auch die Rechnungsstellung erfolgen.

    Hinweis:
    FINO ist eine Cloudanwendung die im Webbrowser auf Ihrem PC läuft. Eine direkte Zeiterfassung bzw. automatische Zeitmessung ist derzeit nicht möglich. Wir arbeiten noch daran.
  8. Aufträge - Leistungen (LEA) - Honorarrechnung
    Für die Aufträge und Leistungserfassung, bzw. die spätere Honorarrechnungen haben wir Ihnen hier ein paar Beispiele hinterlegt.

    • Anlage neue Tätigkeit oder Lea-Leistung

      Legen Sie bitte für die Stammdaten Leistungen eine neue Tätigkeit mit der Nummer 460 Grundsteuer (ist nur ein Vorschlag) an. Weisen Sie den Auftrag (G-STEUER oder STEUERN) zu und die Wertgebühr §24111. § 24 Abs. 1 Nr 11 StBVV ist anwendbar.  Ab 2025 ist dies StBVV § 24 Absatz 1 11a.

    • Zuweisen Tätigkeit 460 zu Standardauftrag STEUERN

      Weisen Sie zur Leistungserfassung die Lea-Leistung 460 dem Auftrag STEUERN zu. Der § 24 1 11 ist dort schon zugewiesen. Ab 2025 ist dies StBVV § 24 Absatz 1 11a.

    • Erstellen neuen Standardauftrag G-STEUER

      Sie können auch einen neuen Standardauftrag G-STEUER anlegen, die Lea-Leistung 460 und §24 1 11 bzw. § 24 Abs. 1 Nr 11 StBVV dort zuweisen. Ab 2025 ist dies StBVV § 24 Absatz 1 11a.

    • Zuweisen von Standardaufträgen zu Mandanten
      Weisen Sie jetzt Ihren Mandanten entweder den Standardauftrag STEUER bzw. den neuen Auftrag G-STEUER zu.

    • Leistungserfassung, Dokumente, Korrespondenz, Honorarrechnung
      Erfassungen Sie alle Leistungen, Tätigkeiten und den gesamten Schriftverkehr, Postbuch incl. Fristen und Bescheide auf diesen Auftrag, bzw. diese Leistungen und Sie erhalten am Ende eine vollautomatische Rechnung lt. StBVV.

    • Hinweis StBVV ab 2025
      Der Bundesrat hat entschieden, die StBVV für die Berechnung der Grundsteuer die  "Gebühr für Erklärungen zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer" im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts wird in § 24 Absatz 1 StBVV eine neue Nummer 11a eingeführt. Die entsprechende Verordnung (PDF) finden Sie hier.
  9. Übernahme von Dokumenten und Bescheiden
    Dokumente, Bescheide, Beleg usw. können ab Ende Q4/2022 aus FINO direkt über unser hmd.portal ins Postbuch rückübertragen werden. Wer heute schon Belege oder Dokumente aus FINO nach hmd in Postbuch übertragen möchte, kann diese manuell aus FINO speichern und per Drag'n Drop in das Postbuch übergeben und dort anlegen.
  10. Bescheidart Grundsteuer in Fristen und Bescheide
    Wir werden Anfang Q4 / 2022 die Bescheidart "Grundsteuer" im Modul Fristen und Bescheide ausliefern. Nachdem frühestens erst in 2023 überhaupt Bescheide von den Finanzämter zurückkommen werden, haben Sie genug Zeit, dies im Modul Fristen und Bescheide bzw. im Postbuch umzusetzen.

Innovative Zusammenarbeit mit den Mandanten

Laden Sie einfach ihre Mandanten per Email zur Kollaboration ein, damit gemeinsam die Unterlagen und Dokumente digital verarbeitet werden können.

Mit der Grundsteuerfeststellung von FINO Grundsteuer Digital in hmd können

  • Hier finden Sie den gesamten Funktionsumgang von FINO
  • alle relevanten Stammdaten und Dokumente verarbeitet werden
  • Start der Programme aus dem Personal Cockpit
  • Abgabe der Grundsteuererklärung per ELSTER ab 01.07.2022
  • Hinterlegung im hmd.auftrag und mit Postbuch, Fristen und Bescheide, manueller Zeiterfassung, Honorarrechnung, usw.

Vorteile mit der Grundsteuerfeststellung von FINO Grundsteuer Digital in hmd

  • Übergabe der Mandantenstammdaten aus der Kanzleiorganisation
  • Rücktransport der Belege und Dokumente in das hmd.postbuch über das hmd.portal
  • Erkennen von Belegbildern per OCR aus hmd.anlag, die dem Wirtschaftsgut zugeordnet sind
  • Erkennen von Belegbildern per OCR aus hmd.est, die der Anlage V+V zugeordnet sind

Software & Services bei hmd!